Mehr Sicherheit für alle- Teilnahme am Unterricht zunächst nur noch mit Testzertifikat!
Geimpft oder Genesen und Getestet. (2G+). Das gilt in der Ballettschule Katrin Sandhöfer. Man darf nur in die Schule, wenn man
vollständig geimpft (Impfzertifikat)
oder genesen ist (Nachweis). Der Nachweis gilt mit dem QR-Code des digitalen COVID-Zertifikats (ausgedruckt oder in einer Corona-App) und Lichtbildausweis.
NEU!!!!
Zusätzlich benötigt ab dem 27. Januar 2022 jede/r Schüler/in ein negatives Testergebnis. Entweder einen PCR-Test (max. 48 Std. alt), einen offiziellen Antigen-Schnelltest (Testzentrum-max. 24 Std. alt) oder einen tagesaktuellen Selbsttest, allerdings nur unter Aufsicht erstellt (Schule, Arbeitgeber, Apotheke etc.)).
Jede/r Schüler*in muss zum Unterricht ein tagesaktuelles
offizielles Testzertifikat in ausgedruckter Form mitbringen, das vor dem Unterricht kontrolliert wird.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein das Zertifikat auszudrucken, leiten sie es bitte an folgende e- Mail Adresse weiter:
Zudem erinnere ich gerne noch einmal an unser Onlineunterrichtsangebot, das weiterhin allen Schüler*innen zur Verfügung steht.
Sollten Sie zu diesem Angebot Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Wir haben uns zu diesem Schritt aufgrund der stark steigenden Coronazahlen und der schwierigen Testsituation in den Schulen und Kitas entschieden.
Wir möchten allen Tänzer*innen gerne weiter ermöglichen am Präsenzunterricht in der Ballettschule teilnehmen zu können und dies natürlich so sicher wie möglich.
Um die gesundheitliche Unversehrtheit meiner Schüler*innen und meines Teams weiterhin sicherstellen zu können, sehe ich derzeit keine andere Möglichkeit.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Ihre Katrin Sandhöfer